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Informationen über Asthma und Allergien
aktualisiert: 16.02.2005   

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Dezember 2003 (2)

28. Dezember 2003
05. Dezember 2003

 

 

28. Dezember 2003

Milch, Eier und Co. können sich nicht länger verstecken
2005 wird die Kennzeichnung allergieauslösender Zutaten in Europa Pflicht

In Europa leiden 8 % der Kinder und 3 % der Erwachsenen an Lebensmittelallergien. Bisher konnten sie niemals sichergehen, dass das gekaufte Erzeugnis kein verstecktes Allergen enthält. Die Deklaration allergener Bestandteile auf Lebensmittelverpackungen war häufig nicht eindeutig, unvollständig oder überhaupt nicht erkennbar. So haben Allergiker künftig die Möglichkeit bereits am Etikett zu erkennen, ob im Lebensmittel allergene Zutaten enthalten sind. Nach der neuen Regelung müssen die wichtigsten Allergene, Verursacher von etwa 90 % aller Nahrungsmittelallergien, ohne Ausnahme immer deklariert werden, das gilt auch für alkoholische Getränke. Das Europäische Verbraucherzentrum begrüßt daher die Änderung der EU-Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmitteln.

Abgeschafft wird auch die "25-% Regel". Nach dieser müssen zusammengesetzte Zutaten, die bis zu 25 % eines Produktes ausmachen, wie z.B. eine Fruchtzubereitung in Joghurt oder Fleischklößchen in Suppe, nicht einzeln gekennzeichnet werden. Sowohl Allergiker als aber auch Vegetarier, Muslime und andere Bevölkerungsgruppen profitieren von der Neuregelung. "Leider wird es immer noch Ausnahmen geben", bedauert Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum Kiel. "So ist für zusammengesetzte Zutaten unter 2 % wie für Gewürz- und Kräutermischungen, eine Aufzählung der Zutaten nicht zwingend erforderlich. Für viele Allergiker, die auf weniger bedeutende Lebensmittelinhaltsstoffe reagieren, reicht das nicht aus."

Da die Kennzeichnung erst 2005 verpflichtend wird, appelliert das Europäische Verbraucherzentrum an die Hersteller, verbraucherfreundlich zu handeln und von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihre Produkte bereits zu einem früheren Zeitpunkt entsprechend zu kennzeichnen.

Gerade in Gaststätten, Kantinen oder an Verkaufständen hat nicht deklarierte Ware mit versteckten Allergenen in der Vergangenheit häufig zu schweren allergischen Reaktionen geführt. Da die Änderung der Europäischen Etikettierungsrichtlinie sich nur auf verpackte Ware, nicht jedoch auf lose Ware bezieht, befürwortet das Europäische Verbraucherzentrum die Absicht des Bundesministeriums für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft, bei der Umsetzung der Europäischen Richtlinie in deutsches Recht auch die losen Waren vergleichbar den fertigverpackten zu kennzeichnen.

Liste der möglicherweise allergieauslösenden Zutaten, die auf der Etikettierung aufzuführen sind:

• Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse
• Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
• Eier und Eierzeugnisse
• Fisch und Fischerzeugnisse
• Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
• Soja und Sojaerzeugnisse
• Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
• Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse
• Sellerie und Sellerieerzeugnisse
• Senf- und Senferzeugnisse
• Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
• Schwefeldioxid und Sulfite


Weitere Informationen unter:
RICHTLINIE 2003/89/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. November 2003 zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten (Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. November 2003)

www.evz.de

 

5. Dezember 2003

Wenn Düfte krank machen
Allergisches Kontaktekzem durch Duftstoffallergie - Bis zu 300 Duftstoffe im Parfum - Kostenloses Infoblatt der "umweltberatung"

St. Pölten (NLK) - 25 Prozent aller Österreicher werden mittlerweile von Allergien geplagt. Weil neben der rasant steigenden Zahl der Pollen-, Staubmilben- und Tierhaarallergiker auch bereits ein bis zwei Prozent der Bevölkerung auf Duftstoffe mit Juckreiz und Hautausschlägen reagieren, hat "die umweltberatung" nun das kostenlose Infoblatt "Anrüchig - Wenn Düfte krank machen" herausgegeben.

Bei Männern ist die Duftstoffallergie inzwischen die häufigste Ursache für ein allergisches Kontaktekzem, bei Frauen nach der Nickelallergie die zweithäufigste. Verbraucher, die auf verschiedenste Produkte sensibel reagieren, können allerdings nicht feststellen, welcher Inhaltsstoff die Allergie auslöst: Immerhin enthält ein einziges Parfum zwischen 10 und 300 verschiedenen Duftstoffen, die aber nicht detailliert auf dem Produkt ausgewiesen werden.

Neben weiterführenden Informationen enthält das Infoblatt auch praktische Tipps für Konsumenten, sich unter den verwirrenden Kosmetik-Produktaufschriften zurecht zu finden: Aufschriften wie "Dermatologisch getestet", "Hypoallergen" oder "Für sensible Haut" bedeuten nämlich nicht, dass das Produkt frei von Duftstoffen ist. Nur wenn "Parfümfrei" oder "Frei von Duftstoffen" auf der Verpackung steht, kann man auch sicher sein, dass wirklich keine Duftstoffe enthalten sind.

Das Infoblatt "Anrüchig - Wenn Düfte krank machen" erhält man bei der "umweltberatung" Niederösterreich unter der Telefonnummer 02742/718 29 sowie als Download im Bestellservice unter www.umweltberatung.at